Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Die kommunalen Aufgabenträger nach Art. 8 BayÖPNVG erhalten zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG.
Die Hilfen für den Ausbildungsverkehr werden als pauschale Zuweisung den Aufgabenträgern gewährt, welche die Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen, ausgereicht werden. Die Ausgleichsleistungen werden erbracht für die finanziellen Auswirkungen, die auf die Erfüllung der tariflichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rabattierung von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr zurückzuführen sind.
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen richtet sich nach den Regelungen vor Ort.
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Für die Berechnung der Hilfen im Ausbildungsverkehr in Bayern erforderlichen Daten können online erfasst werden. Sie müssen sich über das DTBY-Portal anmelden und dann das HABY-Portal auswählen.
Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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