Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Beklagte Partei ist in diesen Verfahren nicht der Freistaat Bayern, sondern eine Kommune (Gemeinde, insbesondere kreisfreie Stadt, Landkreis, Bezirk) oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts (so auch die Bundesrepublik Deutschland).
Es handelt sich sowohl um Fälle, in denen eigene Belange der Körperschaft im Streit sind (Beispiel: Bebauungsplan, Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungseinrichtung) als auch um Fälle ausschließlicher staatlicher Belange, in denen die Körperschaft aber die zuständige Ausgangsbehörde ist (so immer, wenn eine Stadt als Kreisverwaltungsbehörde tätig ist, z.B. bei einer Baugenehmigung oder einem Versammlungsverbot).
Die VÖI-Funktion (VÖI = Vertretung des öffentlichen Interesses) sichert dem Staat unentbehrliche Mitwirkungsmöglichkeiten in Verfahren, an denen er sonst nicht beteiligt wäre:
Synonyme:
Lebenslagen: Öffentliches Recht
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.