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Ökoflächenkataster; Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Das bayerische Ökoflächenkataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Ökokontoflächen (Kompensationsverzeichnis) und andere ökologisch bedeutsame Flächen.

Es wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es umfasst

- ein Kompensationsverzeichnis bestehend aus:

  • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung und
  • Flächen, auf denen im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe bereits Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt wurden oder die dafür geeignet sind (Ökokontoflächen)

- für Zwecke des Naturschutzes (z. B. Biotopverbund, Moorrenaturierung) angekaufte Flächen,

- Flächen aus Flurbereinigungsverfahren mit ökologischen bzw. landschaftspflegerischen Maßnahmen.

Eine Übersicht über die Flächen und allgemeine Daten sind öffentlich auf der Website des LfU verfügbar:

Ökoflächenkataster – So können Ökoflächen eingesehen werden

Die Daten im Kompensationsverzeichnis unterstützen die zuständigen Behörden beim Vollzug der Eingriffsregelung. Die Flächen dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.

Synonyme: Kompensationsverzeichnis

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Meldungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das bayerische Ökoflächenkataster muss elektronisch erfolgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Bayerisches Ökoflächenkataster - Elektronischer Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen

Fristen:

Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den zugehörigen Maßnahmen sind rechtzeitig von den Genehmigungsbehörden bzw. Gemeinden, d. h. unverzüglich nach Bescheidserlass bzw. mit Rechtskraft des Bebauungsplans, an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Kompensationsverzeichnis

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.