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Soziale Entschädigung für Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR; Beantragung von Leistungen

Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.

Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:

  • chronische Schmerzen durch die Folgen rechtsstaatswidriger Polizeieinsätze oder
  • psychische Langzeitschäden durch jahrelange Bespitzelung und Drangsalierung durch die Stasi.

Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschlussgründe vorliegen, können Sie einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben.

Sie sind von diesen Leistungen ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.

Die Leistungen der Sozialen Entschädigung umfassen die folgenden Leistungen:

  • Krankenbehandlung,
  • monatliche Entschädigungszahlung für Geschädigte sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens sowie
  • ergänzende Leistungen, etwa im Rahmen der Krankenbehandlung, im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen oder bei Pflegebedürftigkeit.

Synonyme:

Lebenslagen: Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, Finanzielle Notlagen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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