Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Panzerungen, Glas und Schutzausrüstungen; Informationen zur Durchführung von Materialprüfungen

Für präventive Maßnahmen im Bereich des Personen- und Objektschutzes werden sowohl armierte Halbfabrikate (z. B. laminiertes Gewebe und Glas) als auch Fertigprodukte (z. B. Helme und Schutzwesten) benötigt. Zum Vergleich der Schutzeigenschaften der Produkte wird eine Qualitätsprüfung nach verschiedenen Normen und Richtlinien von unabhängigen Stellen verlangt. Die Beschussämter führen daher Materialprüfungen in diesem Sinne durch.

Typische Prüfobjekte sind dabei:

  • Kugelsichere Westen: Die Prüfung von durchschusshemmenden Schutzwesten oder Teilen davon erfolgt durch Beschuss vor Plastilinplatten. Verschiedene Arten von Projektilen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten werden auf das Prüfmuster abgefeuert. Der Schutzwert des Materials ergibt sich aus der Fähigkeit des Prüfmusters, bestimmten Projektilen zu widerstehen und aus der Eindringtiefe im Plastilin. Die für den Personenschutz eingesetzten Materialien werden mit standardisierten Methoden auch auf Schlag- und Stichschutzwirkung geprüft.
  • Panzerglas und andere Armierungen: Die Prüfung der durchschusshemmenden Eigenschaften von angriffshemmenden Materialien erfolgt auf Durchschuss und/oder Durchschussgrenzen. Dabei sind in den verschiedenen Normen die Prüfparameter, wie z.B. Projektilart, Projektilgeschwindigkeit und Beschussentfernung festgelegt. Einbruchhemmende Eigenschaften von Verglasungen werden mit einem maschinellen Schlagwerk auf durchbruchhemmende, mit dem Kugelfallversuch auf durchwurfhemmende Eigenschaften geprüft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

Synonyme: ballistische Beschussprüfung, mechanische Materialprüfung

Lebenslagen: Produktsicherheit, Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

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ballistische Beschussprüfungmechanische Materialprüfung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.