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Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.
Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.
Synonyme: Braille-Aufkleber, Perso
Lebenslagen: Personalausweis, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.
E-Mail-Verkehr gestört
Aktuell kann die Gemeindeverwaltung weder E-Mails empfangen, noch versenden. Wir arbeiten an einer Lösung und bitten Sie freundlich um Verständnis.