Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
1. Persönlich bei der Gemeinde
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Personalausweis und ggf. Reisepass oder Ihrer eID-Karte bei der für Sie zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde vor.
2. Elektronische Änderung:
Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung (siehe www.wohnsitzanmeldung.de und unter www.personalausweisportal.de), eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, möglich.
Synonyme:
Lebenslagen: Personalausweis, Reisepass
Autor: Super-Admin
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.