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Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt.
Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:
Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.
Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.
Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.
Synonyme: Ausfälle, Ausgleich, Bahn, Beförderung, Bundesverwaltungsamt, BUS, BVA, DB, Erstattung, Fahrgeld, Fahrgeldausfälle, Fahrgeldausfälle Erstattung, Fahrgelderstattung, Fernverkehr, Leistung, Nahverkehr, Öffentlich, öffentlicher Verkehr, ÖPNV, Personenbeförderung, Personenverkehr, SGB, SGB IX, Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Vorauszahlung
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/personenbefoerderung-beantragung-einer-vorauszahlung-der-erstattung-von-fahrgeldausfaellen-im-nah-und-fernverkehr/ zuletzt geändert: 05.10.2024 00:42:06
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