Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturland), sowie in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern grundsätzlich verboten.
In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Genehmigungsbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland erteilen, § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG).
Synonyme:
Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Autor: Super-Admin
Liegen alle notwendigen Unterlagen für die Bearbeitung vor, sollte die Antragstellung mindestens sechs Wochen vor der geplanten Anwendung des Pflanzenschutzmittels erfolgen. Bei unvollständigen Unterlagen ist dementsprechend mehr Zeit für das Genehmigungsverfahren einzuplanen.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.