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Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Prüfung für die Zulassung

In Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene Pflanzenschutzmittel vertrieben werden. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.

An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wird die Wirksamkeits- und Verträglichkeitsprüfung nach der Guten Experimentellen Praxis (GEP) von der Arbeitsgruppe für die „Amtliche Mittelprüfung“ durchgeführt.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.