Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Zweck der Förderung ist die Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgungsformen und die Anpassung der sich ändernden pflegerischen Anforderungen und Versorgungsstrukturen.
Im Rahmen des Förderprogramms nach der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF werden Maßnahmen gefördert, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen:
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit:
Die vor genannten Maßnahmen sind auch kumulativ förderfähig.
Zuwendungsempfänger sind
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben sowie von Dritten erbrachte Planungsleistungen.
Im Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege, mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden.
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)
Synonyme: ambulante Pflege, Demenz, Fördermittel Staatsregierung, Modellprojekt, Pflegebedürftigkeit, Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, PfleWoqG, stationäre Pflege, teilstationäre Pflege
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.