Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Pflegefachhelfer/Pflegefachhelferin; Beantragung der Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung

Die Tätigkeit als "Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)" bzw. "Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)" ist in Bayern nicht reglementiert. Sie dürfen eine Tätigkeit in diesem Feld auch ohne Anerkennung der Gleichwertigkeit durchführen.

Sie dürfen sich aber nur dann als "Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)" bzw. "Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)" bezeichnen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Qualifikation anerkannt wurde.

Synonyme: Gleichwertigkeitsanerkennung

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Anerkennung einer ausländischen abgeschlossenen Ausbildung als Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer online beantragen.

Ausländische Ausbildung als Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer - Antrag auf Anerkennung

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Gegen den Bescheid kann Klage zum jeweils zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Gleichwertigkeitsanerkennung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.