Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Pflegeversicherung; Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung

Wenn Ihre Versicherung endet, können Sie auf Antrag weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben.

Die Weiterversicherung beantragen Sie bei der Pflegekasse, bei der Sie zuletzt pflegeversichert waren. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Weiterversicherung kommt nur für Personen infrage, die nicht anderweitig pflegeversichert sind. Wer freiwillig oder als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört bereits automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Dies schließt die familienversicherten Angehörigen mit ein. Parallel dazu sind privat Krankenversicherte verpflichtend privat pflegeversichert. Somit können Sie den Antrag auf Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung nur dann stellen, wenn Ihre Versicherungspflicht endet und Sie gleichzeitig wegen eines Umzugs ins Ausland oder aus anderen Gründen nicht weiter in Deutschland krankenversichert – und damit auch pflegeversichert – sind.

Ziehen Sie mit Ihrer Familie ins Ausland, so gilt die Weiterversicherung in der Pflegeversicherung auch für Ihre Kinder und Ihren Lebenspartner beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin, wenn diese bisher über Sie familienversichert waren.

Synonyme: Auslandsaufenthalt, Auslandsumzug, Gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, GKV, Pflegegeld, Pflegekasse, Pflegeversichert, Pflichtversicherung, Rente, soziale Pflegeversicherung, Sozialleistungen, Versicherungspflicht, Weiterversicherung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen die Weiterversicherung spätestens 3 Monate nach Ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beziehungsweise aus der Familienversicherung beantragen.

Endet Ihre Versicherungspflicht wegen eines Umzugs ins Ausland, müssen Sie die Weiterversicherung spätestens 1 Monat nach Ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragen. 
 

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Nach Erhalt des Widerspruchsbescheides: Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AuslandsaufenthaltAuslandsumzugGesetzliche Krankenversicherunggesetzliche PflegeversicherungGKVPflegegeldPflegekassePflegeversichertPflichtversicherungRentesoziale PflegeversicherungSozialleistungenVersicherungspflichtWeiterversicherung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.