Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,
Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:
Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Synonyme: Bescheinigung, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Postdienst, Post-Universaldienstleister, Post-Universaldienstleistung, Steueramt, Steuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Das BOP bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente digital einzureichen, die nötig sind, um eine Bescheinigung zu erhalten.
Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.