Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Betrieb privater Schulen für Kranke soll durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden.
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Schulen für Kranke den notwendigen Schulaufwand (laufender und einmaliger Schulaufwand).
Außerdem ersetzt der Freistaat Bayern den notwendigen Personalaufwand nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz oder stellt privaten Schulen für Kranke Personal zur Verfügung.
Träger privater Schulen für Kranke
Der Freistaat Bayern ersetzt den Schulaufwand gemäß Art. 34 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz zu 80 %. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Träger privater Schulen für Kranke eine verbesserte staatliche Förderung nach Art. 34a BaySchFG. In diesem Fall beträgt der Zuschuss 100 %.
Synonyme:
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K
GVBl. 2000 S. 455, 633; BayRS 2230-7-1-K
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.