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Schulträger privater staatlich anerkannter und staatlich genehmigter Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den notwendigen Personalaufwand und Schulaufwand einen Zuschuss (Betriebszuschuss).
Betriebszuschüsse werden bezogen auf das Kalenderjahr gewährt. Basis sind die amtlichen Schülerzahlen zum 1. Oktober des Vorjahres. Mittels der Schülerzahlen lassen sich in Anwendung der Tabellen des Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) die zuschussfähigen Lehrpersonalstunden errechnen. Diese werden mit den pauschalierten Kosten einer Lehrpersonalstunde multipliziert. Der so errechnete Lehrpersonalaufwand wird mit einem Zuschusssatz von 121 % multipliziert.
Der tatsächliche Personalaufwand des Schulträgers ist für die Berechnung unerheblich.
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
GVBl. S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
Für die jährliche Bezuschussung ist die Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai des Jahres erforderlich.
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