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Probebeschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen; Beantragung durch Arbeitgeber

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu drei Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen das Jobcenter erstatten. Dazu gehören üblicherweise

  • Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
  • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Zuständig ist das Jobcenter, in dessen Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat. Das Jobcenter ist auch zuständig bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält.

Hinweis: Das Jobcenter ist nur zuständig, wenn es sich um schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen handelt.

Bei Menschen mit Behinderungen ist der Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, sofern kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

Synonyme: Arbeitsplatz, Basic income support for jobseekers, Beschäftigung, Employment, Equality, Gleichstellung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Inclusion, Inklusion, Kostenerstattung, Probebeschäftigung, Reimbursement of costs, Schwerbehinderung, Severe disability, SGB II, Social Code, Sozialgesetzbuch, Trial employment, Workplace

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Kostenerstattung für Probebeschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen beim Jobcenter online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.

(4 Wochen)

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Jobcenter Landkreis Starnberg

Synonyme:

ArbeitsplatzBasic income support for jobseekersBeschäftigungEmploymentEqualityGleichstellungGrundsicherung für ArbeitsuchendeInclusionInklusionKostenerstattungProbebeschäftigungReimbursement of costsSchwerbehinderungSevere disabilitySGB IISocial CodeSozialgesetzbuchTrial employmentWorkplace

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