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Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.
Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.
Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.
Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:
Synonyme: Air Traffic Act, Benennung, Betriebskategorie offen, Betriebskategorie speziell, Drohne, Drohnenführerschein, Drohnenprüfung, Drone, Drone driver's license, e-ID, Federal Aviation Office, Ferngesteuerter Flugkörper, Fernpilot, Fernpiloten-Zeugnis A2, Fernpiloten-Zeugnis STS, Fernpilotin, Flugmodell, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrs-Ordnung, Naming, offene Kategorie, Prüfstelle, Special category, Specific category, Spezielle Kategorie, Standardszenarien, UAS, UAS-Betreiber, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unmanned Aircraft System
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Für das Beantragen einer Benennung als Prüfstelle besteht keine Frist. Beachten Sie jedoch die Bearbeitungsdauer.
(1 Monat Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle frühestens 6 Monate und spätestens 90 Tage vor Ablauf Ihrer Benennung.)Widerspruch
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