Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.
Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.
Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.
Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:
Synonyme: Benennung, Betriebskategorie offen, Betriebskategorie speziell, Drohne, Drohnenführerschein, Drohnenprüfung, e-ID, Ferngesteuerter Flugkörper, Fernpilot, Fernpiloten-Zeugnis A2, Fernpiloten-Zeugnis STS, Fernpilotin, Flugmodell, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrs-Ordnung, offene Kategorie, Prüfstelle, Specific category, Spezielle Kategorie, Standardszenarien, UAS, UAS-Betreiber, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unmanned Aircraft System
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
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