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Prüfungsbeamte bei staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter; Bestellung und Abberufung

Die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen führen die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung bei den kreisangehörigen Gemeinden durch, soweit diese Gemeinden nicht Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands sind. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Rechnungsprüfungsstellen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, im Übrigen bleiben die Befugnisse des Landrats unberührt.

Die Rechnungsprüfungsstellen sind grundsätzlich mit einem oder mehreren planmäßigen staatlichen Beamten, die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehaben, (Rechnungsprüfungsbeamten) zu besetzen. Die Rechnungsprüfungsbeamten werden nach Anhörung des Landratsamts durch die Regierung bestellt und abberufen.

Synonyme:

Lebenslagen: Fortbildung und Qualifizierung, Haushaltsprüfung und Innenrevision

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.