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Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob

  • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einnahmen bzw. Einzahlungen rechtzeitig eingehen,
  • bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde,
  • Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden,
  • Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
  • die Buchungen ausreichend belegt sind und
  • die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind.

Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen unterliegen ebenfalls der örtlichen Rechnungsprüfung. Durchgeführt wird die Rechnungsprüfung je nach Größe der Gemeinde durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden in denen ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, ist dieses umfassend als Sachverständiger hinzuzuziehen.

Synonyme:

Lebenslagen: Haushaltsprüfung und Innenrevision

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.