Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Förderung dient der Vermittlung, Vertiefung und Weiterentwicklung spezifischer Fachkenntnisse von Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind.
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung. Dies gilt sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für entsprechende E-Learning-Fortbildungen.
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise Raummiete, Referentenhonorare, Fahrtkosten und Material. Für Referentenhonorare können Stundensätze bis zu maximal 50 Euro je Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) anerkannt werden. Ein höherer Stundensatz ist insbesondere bei selbstständigen Referenten im Einzelfall förderfähig, wenn die Überschreitung des Stundenhöchstsatzes im Förderantrag besonders begründet wird.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Der Zuwendungsempfänger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen. Pro Fortbildungseinheit wird ein Pauschalbetrag gewährt, der maximal 50 Euro betragen kann.
Synonyme: AIDS-Prävention, HIV, HI-Virus, HIV-Prävention, Suchtprävention
Lebenslagen: Betreuung, Betriebliche Fortbildung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, Weiterbildung
Autor: Super-Admin
Der vollständige Antrag mit dem Fortbildungsprogramm ist bis spätestens 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt mit der fristgerechten Antragstellung allgemein als erteilt.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.