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Nach Abschluss des Masterstudiengangs im Fach Psychotherapie kann eine zweiteilige psychotherapeutische Prüfung ablegt werden, die zur Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ führt. Diese Prüfung findet halbjährlich im Frühjahr und im Herbst statt, in einem Wintersemester frühestens im März und in einem Sommersemester frühestens im September.
Die psychotherapeutische Prüfung erstreckt sich dabei auf die im Studium vermittelten Inhalte, über die eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Berufsausübung verfügen muss (therapeutische Kompetenzen).
Sie umfasst eine mündlich-praktische Fallprüfung und eine anwendungsorientierte Parcoursprüfung. Die psychotherapeutische Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die mündlich-praktische Fallprüfung als auch die anwendungsorientierte Parcoursprüfung bestanden wurden.
Die Teilnahme an der Prüfung setzt eine vorherige Zulassung voraus.
Diese kann hier beantragt werden.
Gegenstand der mündlich-praktischen Fallprüfung ist eine Patientenanamnese. Die oder der Vorsitzende der mündlich-praktischen Fallprüfung bestimmt im Einvernehmen mit dem Landesprüfungsamt, welche Patientenanamnese Gegenstand der mündlich-praktischen Fallprüfung ist. Die mündlich-praktische Fallprüfung ist eine Einzelprüfung, der Prüfungsinhalt ergibt sich aus § 38 PsychThApprO. Die mündlich-praktische Fallprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Die Termine für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung können der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (siehe unter "Weiterführende Links") entnommen werden. Die Prüfungsaufgaben für die anwendungsorientierte Parcourprüfung werden durch das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen erstellt. Der Prüfungsinhalt ergibt sich aus § 48 PsychThApprO. Der Parcours der anwendungsorientierten Parcoursprüfung besteht aus zwei Stationen. In jeder Station werden jeweils zwei der in § 48 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 PsychThApprO genannten Kompetenzbereiche zusammengefasst geprüft. Der Kompetenzbereich therapeutische Beziehungsgestaltung wird in beiden Stationen geprüft. Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann schriftlich ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange noch keine Zulassung zur Prüfung erfolgt ist. Nach Zulassung zur Prüfung gelten die Vorschriften über den Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung gemäß § 30 PsychThApprO. Die zur Prüfung ergangenen Hinweise sind zu beachten.
Synonyme: Parcourprüfung, psychotherapeutische Prüfung, Staatsprüfung Psychotherapie
Lebenslagen: Studium in Bayern
Autor: Super-Admin
Sie können den Antrag auf Zulassung zur Psychotherapeutischen Prüfung nach PsychThAppro online einreichen.
Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10. Dezember, für die Herbstprüfung bis spätestens 10. Mai einzureichen. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.