Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Richtfunkverbindungen zu. Der Richtfunk ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.
Frequenzen für Richtfunkanwendungen werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der dem Richtfunk zugewiesenen Frequenzen sorgen.
Für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk (PP-Richtfunk) stehen Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung: 4 GHz, 6 GHz, 7 GHz, 13 GHz, 15 GHz, 18 GHz, 23 GHz, 28 GHz, 32 GHz, 38 GHz 42 GHz, 52 GHz und 71-76/81-86 GHz.
Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
Synonyme: BNetzA, Bundesnetzagentur, Frequenz, Frequenzzuteilung, passive Umlenkung, PP, Punkt-zu-Punkt, Richtfunk
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten
Autor: Super-Admin
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