Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.
Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.
Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.
Synonyme: Antisemitismus, Extremismus, Islamfeindlichkeit, Islamismus, Linksextremismus, Linksradikalismusprävention, Radikalisierung, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismusprävention, Salafismus, Salafismusprävention, Zivilgesellschaft
Lebenslagen: Allgemeines
Autor: Super-Admin
31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.
Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.