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Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Zweck

Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

Gegenstand

Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

Synonyme: Antisemitismus, Extremismus, Islamfeindlichkeit, Islamismus, Linksextremismus, Linksradikalismusprävention, Muslimfeindlichkeit, Prävention, Radikalisierung, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismusprävention, Salafismus, Salafismusprävention, Zivilgesellschaft

Lebenslagen: Allgemeines

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss bis 31.08.2026 gestellt werden. Der Antrag muss jeweils am 31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres eingereicht werden. Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsrechtliche Klage

Synonyme:

AntisemitismusExtremismusIslamfeindlichkeitIslamismusLinksextremismusLinksradikalismuspräventionMuslimfeindlichkeitPräventionRadikalisierungRechtsextremismusRechtsradikalismuspräventionSalafismusSalafismuspräventionZivilgesellschaft

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.