Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:
Die Meldung muss alle verfügbaren Angaben enthalten, die für die Bewertung des Ereignisses erforderlich sind. Soweit möglich, sind die Ursachen und Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Behebung der Auswirkungen und zur Vermeidung eines solchen Vorfalls anzugeben.
Synonyme: § 108 StrlSchV, Abhandenkommen, Bedeutsames Vorkommnis, erhöhte Exposition, Erlangung, Fund, herrenlose Strahlenquelle, Kontaminiertes Metall, Störfall
Lebenslagen: Abfall, Schadstoffe und Emissionen
Autor: Super-Admin
Sie die Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV schnell und unkompliziert online übermitteln. Ihre Angaben werden online auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung. Sie können Ihre eingegebenen (Betreiber-)Daten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Uploads vorhalten.
Die Meldungen haben unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.
keiner
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.