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Rechtliche Betreuung; Beantragung der Vergütung

Berufliche Betreuer, die selbständig rechtliche Betreuungen führen, sowie Betreuungsvereine, deren Mitarbeiter rechtliche Betreuungen führen, können für diese Tätigkeit eine Vergütung in Form von monatlichen Fallpauschalen verlangen.

Die Bewilligung der Zahlung erfolgt auf Antrag durch das zuständige Betreuungsgericht.

Für diesen Antrag wird zum 1. Januar 2027 ein einheitliches Formular eingeführt. Aufgrund dessen sind selbständige berufliche Betreuer und Betreuungsvereine ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, das eingeführte Formular zu verwenden und dieses als elektronisches Dokument einzureichen. Werden Vergütungsanträge sodann ohne Verwendung des eingeführten Formulars gestellt oder nicht als elektronisches Dokument eingereicht, liegt keine ordnungsgemäße Geltendmachung vor.

Rein optische Abweichungen von dem einheitlichen Formular stehen einer ordnungsgemäßen Antragstellung auch nach Einführung der Nutzungspflicht nicht entgegen. Somit ist auch eine softwareunterstützte Erstellung von Vergütungsanträgen zulässig.

Synonyme:

Lebenslagen: Betreuung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Ansprüche auf Vergütung erlöschen, wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden.

Rechtsbehelf:

keiner

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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