Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Rechtsdienstleistungen; Registrierung bei dauerhafter Erbringung

Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die dauerhaft Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Inkasso, als Rentenberater und als Rechtskundiger in einem ausländischen Recht erbringen möchten (registrierte Personen), bedürfen hierzu einer Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Antrag ist an das Bundesamt für Justiz zu richten.

Synonyme: 99094002019000, 99150006019001, Erlaubniserteilung, Frachtprüfer, Inkassounternehmer, Inkassobüro, Rechtsbeistand, Rechtsdienstleistungsregister Registrierung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland, Rechtskundigen in einem ausländischen Recht, Rentenberater, Versicherungsberater, Vereidigter Versteigerer

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Wird Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt, kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

9909400201900099150006019001ErlaubniserteilungFrachtprüferInkassounternehmer, InkassobüroRechtsbeistandRechtsdienstleistungsregister Registrierung mit Berufsqualifikation aus dem AuslandRechtskundigen in einem ausländischen RechtRentenberater, VersicherungsberaterVereidigter Versteigerer

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.