Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die dauerhaft Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Inkasso, als Rentenberater und als Rechtskundiger in einem ausländischen Recht erbringen möchten (registrierte Personen), bedürfen hierzu einer Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Antrag ist an das Bundesamt für Justiz zu richten.
Synonyme: 99094002019000, 99150006019001, Erlaubniserteilung, Frachtprüfer, Inkassounternehmer, Inkassobüro, Rechtsbeistand, Rechtsdienstleistungsregister Registrierung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland, Rechtskundigen in einem ausländischen Recht, Rentenberater, Versicherungsberater, Vereidigter Versteigerer
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Wird Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt, kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.