Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Rechtssachen; Mitwirkung bei Strafsachen von Oberlandesgerichten und vom Bayerischen Obersten Landesgericht

Die Generalstaatsanwaltschaften fertigen Stellungnahmen und Anträge im Revisions- und Beschwerdeverfahren.

Gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht übernimmt diese Aufgabe die Generalstaatsanwaltschaft München

Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:

  • Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Strafrichter oder Schöffengerichte der Amtsgerichte
  • Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Urteile bayerischer Amtsgerichte in Bußgeldsachen.

Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)

Dies betrifft u.a. folgende Verfahren:

  • Beschwerden bzw. sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks
  • Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft

Synonyme:

Lebenslagen: Gewalt

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.