Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.
Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
Synonyme: abhandengekommen, Ausland, Auslandsreise, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Botschaft, Deutsch, Deutsche, Deutsche Auslandsvertretung, Deutscher, Diplomatische Vertretung, ePass, Europapass, Ferien, Gebühren, gestohlen, Honorarkonsul, Honorarkonsularbeamter, Honorarkonsularbeamtin, Honorarkonsulin, Identifikation, Konsulat, Notpass, Pass, Passangelegenheiten, Passersatz, Passgesetz, Passverordnung, Reiseausweis als Passersatz, Reiseausweis zur Rückkehr, Reisepaß, Urlaub, verloren, Verloren, verreisen
Lebenslagen: Dokumente, Dokumente und Visa
Autor: Super-Admin
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.