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Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Mit der Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie eine abschlagsfreie Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.

Wurden Sie bis zum 31.12.1952 geboren, können Sie die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen.

Bei Geburt zwischen dem 01.01.1953 und dem 31.12.1963 wird die Altersgrenze stufenweise auf 65 angehoben.

Ab dem 01.01.1964 Geborene können die abschlagsfreie vorzeitige Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.

Synonyme: Altersrente, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Deutsche Rentenversicherung, DRV, Frührente, Rente, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Vorzeitige Rente

Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. 
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Lebenslagen:

Synonyme:

AltersrenteAltersrente für besonders langjährig VersicherteDeutsche RentenversicherungDRVFrührenteRenteRentenanspruchRentenversicherungVorzeitige Rente

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