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Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Altersrente für langjährig Versicherte

Mit der Rente für langjährig Versicherte können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen erhalten.

Wurden Sie in der Zeit von 1949 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.

Wurden Sie 1949 oder früher geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen – frühestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 14,4 Prozent.

Synonyme: Altersrente, Altersrente langjährig Versicherte, Deutsche Rentenversicherung, DRV, Frührente, Rente, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Vorzeitige Rente

Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

Fristen:

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. 
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Lebenslagen:

Synonyme:

AltersrenteAltersrente langjährig VersicherteDeutsche RentenversicherungDRVFrührenteRenteRentenanspruchRentenversicherungVorzeitige Rente

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