Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Es ist unter Umständen möglich, sich anstelle einer regelmäßigen Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Abfindung zahlen zu lassen, also eine einmalige Auszahlung.
Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, haben Sie wieder einen Anspruch auf Rente in vollem Umfang. Dies wird als Wiederaufleben der abgefundenen Rente bezeichnet. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.
Um erneut eine Rente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einen Antrag stellen.
Synonyme: Abfindung auf Lebenszeit, Abfindung Versichertenrente, Berufsgenossenschaft, Feuerwehrunfallkasse, gesetzliche Unfallversicherung, Kapitalwert der Rente, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Rente, Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Schwerverletzteneigenschaft, Unfallkasse, Unfallrente, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Verschlimmerung, Wiederaufleben der Rente
Lebenslagen: Unfall
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.