Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Es ist unter Umständen möglich, sich anstelle einer regelmäßigen Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Abfindung zahlen zu lassen, also eine einmalige Auszahlung.
Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, haben Sie wieder einen Anspruch auf Rente in vollem Umfang. Dies wird als Wiederaufleben der abgefundenen Rente bezeichnet. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.
Um erneut eine Rente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einen Antrag stellen.
Synonyme: Abfindung auf Lebenszeit, Abfindung Versichertenrente, Berufsgenossenschaft, Feuerwehrunfallkasse, gesetzliche Unfallversicherung, Kapitalwert der Rente, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Rente, Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Schwerverletzteneigenschaft, Unfallkasse, Unfallrente, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Verschlimmerung, Wiederaufleben der Rente
Lebenslagen: Unfall
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Es gibt keine Frist.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.