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Rente wegen Todes; Beantragung bei Verschollenheit

Renten wegen Todes sind:

  • Witwen- und Witwerrenten
  • Waisenrenten und
  • Erziehungsrenten

Bei der Rente wegen Todes bei Verschollenheit handelt es sich um eine Sonderregelung zu den Renten wegen Todes. Hierbei gelten die üblichen Voraussetzungen der beantragten Rentenart.

Die Sonderregelung greift bei der Beantragung einer Rente wegen Todes, wenn folgende Angehörige verschollen sind:

  • Ehefrau oder -mann
  • geschiedene Ehefrau oder -mann oder
  • Elternteile

Die Rentenversicherung ist berechtigt, für die Rentenleistung den nach den Umständen mutmaßlichen Todestag selbst festzustellen, wenn:

  • die Umstände den Tod wahrscheinlich machen und
  • seit einem Jahr keine Nachrichten über das Leben der Person eingegangen sind.

Dieser Todestag bleibt auch bei gerichtlicher Feststellung oder Beurkundung eines abweichenden Todesdatums maßgeblich.

Die Rentenversicherung kann von den Berechtigten die Versicherung an Eides statt verlangen, dass ihnen keine weiteren als die angezeigten Nachrichten über den Verschollenen bekannt sind.

Synonyme: Alleinerziehend, Child, Children, Child Support, Death, deceased, Deceased, Deutsche Rentenversicherung, died, Died, DRV, Ehefrau, Ehemann, Ehepartner, Ehepartnerin, Erziehungsrente, German Pension Insurance, gestorben, Gestorben, große Witwenrente, große Witwerrente, Hinterbliebene, Hinterbliebenenrente, Husband, Keine Todesurkunde vorhanden, Kind, Kinder, Kindererziehung, kleine Witwenrente, kleine Witwerrente, Missing, No death certificate available, Orphan, Orphan's Pension, Parenting, Pension, Pension entitlement, Pension insurance, Rente, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Rente wegen Todes, Sense of Loss, Single parent, small widow's pension, spouse, substantial widow's pension, Survivors, Survivors' pension, Survivors' Pension, Tod, Verschollen, Verschollenheit, verstorben, Verstorben, Waise, Waisenrente, Widow, Wife, Witwe

Lebenslagen: Vermisste und Verschollene

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

Fristen:

Witwen- und Witwerrente:

Wenn der oder die Verstorbene

  • bereits eine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen oder Witwerrente frühestens mit dem Monat nach dem festgestellten Todesfall.
  • noch keine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen oder Witwerrente mit dem festgestellten Todestag.

Bei Hinterbliebenenrenten beträgt die Antragsfrist vom Todestag an 12 Kalendermonate. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und später erneut beantragt wird. Wird der Hinterbliebenenrentenantrag später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden.

Erziehungsrente:

Ihre Rente beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten stellen. Liegt der Antrag später vor, erhalten Sie die Rente vom Antragsmonat an.

Waisenrente:
Rückwirkende Zahlung der Waisenrente: bis zu 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Rentenbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Lebenslagen:

Synonyme:

AlleinerziehendChildChildrenChild SupportDeathdeceasedDeceasedDeutsche RentenversicherungdiedDiedDRVEhefrauEhemannEhepartnerEhepartnerinErziehungsrenteGerman Pension InsurancegestorbenGestorbengroße Witwenrentegroße WitwerrenteHinterbliebeneHinterbliebenenrenteHusbandKeine Todesurkunde vorhandenKindKinderKindererziehungkleine Witwenrentekleine WitwerrenteMissingNo death certificate availableOrphanOrphan's PensionParentingPensionPension entitlementPension insuranceRenteRentenanspruchRentenversicherungRente wegen TodesSense of LossSingle parentsmall widow's pensionspousesubstantial widow's pensionSurvivorsSurvivors' pensionSurvivors' PensionTodVerschollenVerschollenheitverstorbenVerstorbenWaiseWaisenrenteWidowWifeWitwe

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