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Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie

  • Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
  • Rente beziehen und privat krankenversichert sind.

Synonyme: Deutsche Rentenversicherung, DRV, freiwillige Krankenversicherung, freiwillig krankenversichert, German Pension Insurance, Pension, private Krankenversicherung, privat krankenversichert, Rente, Rentenversicherungsträger, Subsidy, Zuschuss

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Synonyme:

Deutsche RentenversicherungDRVfreiwillige Krankenversicherungfreiwillig krankenversichertGerman Pension InsurancePensionprivate Krankenversicherungprivat krankenversichertRenteRentenversicherungsträgerSubsidyZuschuss

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