Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler; Beantragung

Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern oder Waffensachverständigen (s. „Verwandte Themen“) beantragt werden. Waffensammler sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen. Kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu sammeln, müssen Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sein sowie
  • Ihr Bedürfnis nachweisen,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen,
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.

Synonyme:

Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.