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Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum ein Visum. Bei einem Kurzaufenthalt können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten, wie zum Beispiel Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada oder Australien, besteht keine Visumpflicht. Eine vollständige Länderliste mit der Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Wenn Deutschland Ihr einziges Reise- oder Hauptreiseziel im Schengen-Raum ist, können Sie das Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Dazu gehören Botschaften und Konsulate. Dasselbe gilt, wenn Sie kein Hauptreiseziel haben, aber über die deutschen Außengrenzen in den Schengen-Raum einreisen möchten.
Welche Botschaft oder welches Konsulat für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. In einigen Ländern hat Deutschland keine Auslandsvertretung oder die Auslandsvertretung bearbeitet keine Visumanträge. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der jeweiligen Auslandsvertretung, wo Sie Ihren Visumantrag stellen können.
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie die Gründe für Ihre Reise angeben, zum Beispiel:
Synonyme: Airport Transit Visa, Antrag auf Visum, Apply for a Visa, Aufenthaltstitel, Besuchsvisum, Business Visa, Durchreise, Einreise, Einreisegenehmigung, Entry, Entry Permit, Flughafentransitvisum, Geschäftsvisum, Kurzaufenthalt, Residence permit, Schengen area, Schengen-Raum, Short stay, Touristenvisum, Tourist Visa, Transit, Transit Visa, Transitvisum, Visa, Visa Application, Visas, Visitor Visa, Visum, Visumantrag, Visum beantragen
Lebenslagen: Dokumente und Visa, Einwanderung und Einbürgerung
Autor: Super-Admin
Hier können Sie Ihren Visumantrag online ausfüllen. Neben der deutschen Sprache können Sie zwischen 11 weiteren Sprachen wählen. Bevor Sie mit dem Formular starten, halten Sie bitte Ihr gültiges Reisedokument sowie Ihre Antragsunterlagen bereit. Der Assistent führt Sie durch das Formular, falls Sie Hilfe benötigen. Im Anschluss drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und bringen es persönlich mit zur Antragsstellung.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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