Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Vielfach sind historische Schriften, Unterlagen und Bücher in Archiven und Bibliotheken durch Säurefraß, Feuchtigkeit und Schimmel in ihrer Substanz akut gefährdet. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts werden Ihre Aktivitäten zur Erhaltung des Schriftguts finanziell unterstützt.
Sie können eine Förderung von EUR 5.000 bis zu EUR 200.000 bekommen, wenn
Keine Förderung bekommen Sie für:
Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Die Höhe der Förderung Ihres Projekts hängt von der Finanzierungsart Ihrer Einrichtung ab:
Förderfähige Kosten sind:
Nicht förderfähige Kosten sind:
Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.
Ihren Förderantrag reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesministerium ein. Nach positiver Prüfung reicht dieses den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) weiter. Der Fachbeirat der KEK spricht eine Empfehlung über förderfähige Projekte aus, der Förderbeschluss erfolgt abschließend über die BKM. Die KEK übernimmt die Bearbeitung und Prüfung des Projekts und des nach Projektende abzuliefernden Projektberichts.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Synonyme: Archiv, Bestandserhaltung, Bibliothek, BKM, Entsäuerung, fachgerechte Lagerung, fachgerechte Nutzung, fachgerechte Sicherung, Fördermittel, Förderung, Gedächtniseinrichtung, Kulturguterhalt, Mengenverfahren, Museum, Projekt, Restaurierung, Säurefraß, Schimmel, Schriftguterhalt, schriftliche Originale, schriftliches Kulturgut, Trockenreinigung, Verpackung, Wasserschaden, Zuschuss, Zuwendung
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Antragstellung:
Nachweis über die Verwendung der Mittel:
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.