Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk) ist, gewährt der Freistaat Bayern den kommunalen Schulträgern für Gymnasial- und Realschulklassen einen Zuschuss in Höhe von 61 v.H. des Lehrpersonalaufwands, für Mittelschulklassen in Höhe von 80 v.H.. Der danach insgesamt ermittelte Lehrpersonalzuschuss pro Schule besonderer Art wird in Höhe von 95 v.H. geleistet. Die Berechnung des Zuschusses richtet sich dabei nach den Maßgaben des Art. 57 i.V.m. Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Die Bewilligung erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.
Synonyme:
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
GVBl. 2000 S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K
Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.