Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk) ist, gewährt der Freistaat Bayern den kommunalen Schulträgern für Gymnasial- und Realschulklassen einen Zuschuss in Höhe von 61 v.H. des Lehrpersonalaufwands, für Mittelschulklassen in Höhe von 80 v.H.. Der danach insgesamt ermittelte Lehrpersonalzuschuss pro Schule besonderer Art wird in Höhe von 95 v.H. geleistet. Die Berechnung des Zuschusses richtet sich dabei nach den Maßgaben des Art. 57 i.V.m. Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Die Bewilligung erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.
Synonyme:
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
GVBl. 2000 S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K
Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten.
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.