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Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen

Die Regierungen unterstützen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse für Referentenhonorare und Fahrtkosten. Für Beruflich Oberschulen (FOS und BOS) sind entsprechend die MB-Dienststellen zuständig.

Synonyme:

Lebenslagen: Fortbildung und Qualifizierung, Personalentwicklung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51011

Lehrerfortbildung in Bayern

Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 5. Dezember 2002 Nr. III/7-P4100-6/114545

Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung

Fristen:

Ein Antrag ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme einzureichen.

Rechtsbehelf:

nicht angegeben

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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