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Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) den Regierungen und bei Beruflichen Oberschulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Synonyme:

Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.