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Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) den Regierungen und bei Beruflichen Oberschulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Synonyme:

Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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