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Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen den Regierungen und bei beruflichen Schulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Synonyme:

Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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