Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Zweck der Förderung ist die Sicherstellung eines ausreichenden pluralen Angebots wohnortnaher Beratungsstellen.
Förderfähig sind die Träger nach Art. 17 Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG) der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen mit festgelegtem Einzugsbereich im Freistaat Bayern.
Antragsberechtigt sind die Träger der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, soweit sie die Voraussetzungen nach Art. 17 BaySchwBerG erfüllen.
Gefördert werden können Geschäftsführungs- und Regiekosten (Personal- und Sachausgaben) des Trägers von staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, die für den Betrieb als Schwangerenberatungsstellen verausgabt werden nach §5 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Geschäftsführungs- und Regiekosten (Personal- und Sachausgaben) des Trägers sind bis zur Höhe von 2 150 € pro geförderter Fachkraft- und Verwaltungskraftstelle zuschussfähig. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Trägers gewährt.
Synonyme:
Lebenslagen: Gesundheit und Fürsorge
Autor: Super-Admin
Der Antrag ist bis spätestens 15. September des Vorjahres einzureichen.
Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31. März des auf die Bewilligung folgenden Jahres einzureichen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.