Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.
Synonyme: Arbeitsplatzausstattung, Begleitende Hilfe, Behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, Kfz-Hilfe, schwerbehinderte Menschen, Selbstständige Existenz
Lebenslagen: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen
Autor: Super-Admin
Das Inklusionsamt kann Menschen mit Behinderung Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Diese können online beantragt werden.
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.