Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag
wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.
Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.
Synonyme: Antrag auf Ausstellung eines Ausweises, Ausstellung Schwerbehindertenausweis, Ausweis für Schwerbehinderte, Behindertenantrag, Behindertenausweis, Feststellung des Behinderungsgrades, Feststellungsantrag Schwerbehinderung, schwerbehindert, Schwerbehindertenantrag, Schwerbehindertenausweis ausstellen, Schwerbehindertenausweis beantragen
Lebenslagen: Grad der Behinderung, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.
Sie können das Zentrum Bayern für Familie und Soziales online kontaktieren.
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.