Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung einer Erstattung durch Maßnahmeträger

Die Bundesagentur für Arbeit ist Rehabilitationsträger, soweit kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden.

Soweit die Bundesagentur für Arbeit nicht selbst dazu verpflichtet ist, müssen Sie als Maßnahmeträger für alle Teilnehmenden die Meldung zur Sozialversicherung vornehmen und während der Maßnahme die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Konkret geht es dabei um die Beiträge zur

  • Krankenversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung und
  • Pflegeversicherung.

Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, je nach Leistungsverantwortung.

Sie bekommen das Geld während der gesamten Zeit, in der die Maßnahme läuft, monatlich nachträglich überwiesen, sobald Sie einen Antrag gestellt haben.

Wie hoch die Erstattungsbeiträge sein können, hängt davon ab, um welche Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben es sich handelt und welche persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmenden erfüllt werden. Zur Orientierung können Sie die „Tabelle der Erstattungsbeiträge für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation“ heranziehen, die die Bundesagentur für Arbeit mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV SV) abgestimmt hat.

Synonyme: Arbeitsleben, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsplatz, Behinderung, Disability, Erwerbsleben, Health insurance, Insurance premium, Krankenversicherung, Long-term care insurance, Menschen mit Behinderungen, Participation, Pension insurance, People with disabilities, Pflegeversicherung, Reha, Rehab, Rehabilitation, Rentenversicherung, Social insurance, Sozialversicherung, Teilhabe, Unemployment insurance, Versicherungsbeitrag, Working life, Workplace

Lebenslagen: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie als Einrichtung oder Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Arbeitgeberaccount online stellen.

eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Als Maßnahmeträger Sozialversicherungsbeträge erstattet bekommen

Im Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie als Einrichtung oder Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Arbeitgeberaccount online stellen.

eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Online-Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Fristen:

Es gilt die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren.

Rechtsbehelf:

Keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitslebenArbeitslosenversicherungArbeitsplatzBehinderungDisabilityErwerbslebenHealth insuranceInsurance premiumKrankenversicherungLong-term care insuranceMenschen mit BehinderungenParticipationPension insurancePeople with disabilitiesPflegeversicherungRehaRehabRehabilitationRentenversicherungSocial insuranceSozialversicherungTeilhabeUnemployment insuranceVersicherungsbeitragWorking lifeWorkplace

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.