Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Spammail; Einreichung einer Beschwerde

Spammails sind unerwünscht an Sie gesendete elektronische Werbemitteilungen. Sie stellen einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht beziehunsweise bei Zusendung an Unternehmen einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Wer Spammails erhält, kann von der Absenderin oder dem Absender verlangen, keine Spammails mehr an ihn zu versenden (zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch).

Es gibt zwei Arten von Spammails:

  • allgemeine Spams, das heißt Werbe-E-Mails und Newsletter, die Sie nicht abonniert haben.
  • besondere Spams, das heißt E-Mails mit einem rechtswidrigen Inhalt oder die auf einen rechtswidrigen Inhalt verweisen (z.B. kinderpornographische oder volksverhetzende Inhalte).

Die Internetbeschwerdestelle nimmt Beschwerden über Spammails entgegen. Sie ist ein gemeinsames Projekt des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter e.V. (FSM). Die Bearbeitung von Beschwerden über Spammails wird von eco übernommen.

Synonyme:

Lebenslagen: IT-Sicherheit

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.