Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Zur Kommunikation auf dem Wasser nutzen Schiffe den See- und Binnenschifffahrtsfunk. Bevor Sie Ihre Funkanlage an Bord Ihres Schiffs in Betrieb nehmen, ist eine gültige Nummernzuteilung (Ship Station Licence) erforderlich. Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Um die Funkkommunikation nutzen zu können, teilt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Rufzeichen zu. Auch wenn Sie etwa einen Seenotfunksender, zum Beispiel eine Notfunkbake (EPIRB), betreiben wollen, ist eine Nummernzuteilung erforderlich. Die Nummern werden Ihnen in Form einer Ship Station Licence zugeteilt.
Bei einem Neuantrag müssen Sie alle erforderlichen Angaben im Antrag angeben und die nötigen Belege dem Antrag anhängen.
Bei folgenden Änderungen müssen Sie eine Änderung der Ship Station Licence beantragen:
Änderungen, wie beispielsweise die Abmessungen des Schiffs oder die Angaben zum 24-Stunden-Notfallkontakt, müssen Sie melden. Diese Daten werden an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergegeben und sind für einen eventuellen Seenotfall sehr wichtig.
Sofern Sie die Nummern nicht mehr benötigen, müssen alle in der Urkunde aufgeführten Zuteilungsinhaberinnen und Zuteilungsinhaber die Rückgabe erklären. Das ist unter anderem bei einer Eignergemeinschaft der Fall.
Im Falle des Verkaufs eines Schiffs können die Nummern auf die Käuferin oder den Käufer als Rechtsnachfolgerin beziehungsweise Rechtsnachfolger übertragen werden, um die Einstellung der Funkanlagen mit neuen Nummern zu umgehen. Hierfür müssen Sie eine Anpassung der bisher gültigen Nummernzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Synonyme: AAIC, Abrechnungskennung, ATIS, Beiträge, Berufsschifffahrt, Binnenschifffahrtsfunk, DSC, Eignergemeinschaften, EPIRB, Funkgeräte, Gebühren, Genehmigung beantragen, MMSI, Nummernzuteilung, Nummernzuteilung beantragen, Rufzeichen, Schiffseigner, Schiffsfunk, Seefunk, Ship Station Licence, Sportschifffahrt, Unterscheidungssignal, VHF, Zuteilung
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Freizeitgestaltung, Urkunden, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse
Autor: Super-Admin
Mit dem Online-Antrag können Sie die Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) beantragen.
Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 2 Wochen vollständig vorliegen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsdaten werden gelöscht.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.