Das Rathaus bleibt am Montag, 9. März 2026 geschlossen. Kommunalwahl 2026: zu den Ergebnissen.
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Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Synonyme:
Lebenslagen: Bewirtschaftung
Autor: Super-Admin
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Keine passenden Lebenslagen gefunden.
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