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Öffentliche und nichtöffentliche Stellen können sich zu im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) definierten Zwecken mit Ersuchen an das Stasi-Unterlagen-Archiv wenden, wenn sie Informationen benötigen
Der Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann in Form
gewährt werden, wobei die schriftliche Mitteilung der Regelfall ist.
Der ersuchenden Stelle kann auf Nachfrage eine ergänzende Mitteilung mit gegebenenfalls weiteren Kopien übersandt werden, sofern sich aus der Mitteilung fachliche Fragen ergeben oder weiterer Erläuterungsbedarf besteht.
Sollten keine Informationen zum Zweck vorliegen, erfolgt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen hat die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich oder online beim Stasi-Unterlagen-Archiv zu beantragen.
Hinweise:
Die übersandte Mitteilung darf wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zweckbindung von der ersuchenden Stelle nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden. Daraus ergibt sich auch ein Weitergabeverbot bezüglich der Mitteilung und der darin enthaltenen Informationen.
Diese Zugangsmöglichkeit zu Stasi-Unterlagen richtet sich überwiegend an öffentliche Stellen. Für nichtöffentliche Stellen ist der Zugang sehr beschränkt möglich. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich aufgrund der Komplexität eine persönliche Beratung im Fachbereich.
Synonyme: Behörde, Birthler-Behörde, BStU, Bundesarchiv, Ersuchen, Gauck-Behörde, Jahn-Behörde, MfS, Ordensangelegenheiten, Rehabilitierung, Reparation, Request, Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Staatssicherheit, Staatssicherheitsdienst, Stasi, Stasi-Akten, Stasi-Unterlagen, Stasi-Unterlagen-Archiv, Stasi-Unterlagen-Behörde, Überprüfung, Wiedergutmachung
Lebenslagen: Information, Auskunft und Beratung, Verwaltungsinformationen
Autor: Super-Admin
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